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Prüfung durch Rechtsgutachten: Opt-In-System verfassungswidrig?

Nach wie vor fordern die Deutsche Umwelthilfe und Letzte Werbung die Einführung eines Opt-In-Systems für unadressierte Briefkastenwerbung, nach welchem die Zustellung von Werbepost nur über die aktive Zustimmung durch einen Aufkleber möglich wäre. Der Bundesverband Deutscher Anzeigenblätter (BVDA) prüft die Einführung eines bundesweiten Opt-In-Systems nun per Rechtsgutachten.

mehrere Briefkästen mit Prospekten

In den Niederlanden greift das Opt-In-System bereits seit 2018 in inzwischen 13 Städten. Zuletzt wurde eine Klage der niederländischen Verbände der Briefverteilunternehmen und der grafischen Unternehmen gegen die Stadt Amsterdam, die den Anfang mit dem Opt-In-System machte, vom obersten Gericht der Niederlande zugunsten der angeklagten Stadt Amsterdam entschieden.

Jedoch gilt in den Niederlanden für kostenlose Anzeigenblätter eine Ausnahmeregelung, sofern ein bestimmter Anteil redaktionell gestaltet ist. Dieser wird von den einzelnen Kommunen festgelegt und bewegt sich größtenteils zwischen 10 und 36 Prozent. Als Redaktion gelten dabei nur eigens produzierte lokale Nachrichten - Prospektbeilagen fallen dabei nicht unter die Ausnahmeregelung und können entsprechend nicht eingelegt werden.

Auch in Deutschland fordern die Deutsche Umwelthilfe und die Initiative „Letzte Werbung“ seit geraumer Zeit die Einführung eben dieses Systems. Die renommierte Kanzlei ADVANT Beiten ist vom BVDA beauftragt worden, ein Rechtsgutachten zu erstellen, um die Zulässigkeit der Einführung eines bundesweiten Opt-In-Systems zu prüfen. Dieses liegt dem Verband bereits als Vorabversion vor. Anzeigenblätter als Presseerzeugnisse sind zwar derzeit von den Forderungen ausgenommen, allerdings droht die Gefahr, dass Presseerzeugnisse zu einer Art Kollateralschaden einer Opt-In Regelung werden könnten. Durch den drohenden Attraktivitätsverlust des Prospektes als Werbekanal für den stationären Handel wären die Anzeigenblätter hart betroffen.

Die Gutachter kommen zu dem Ergebnis: Die Einführung eines Opt-In-Systems ist in Deutschland unzulässig. Laut BVDA und ADVANT Beiten ergibt sich die Unzulässigkeit „aus der konkret geplanten Form der Umsetzung im Gesetz über den unlauteren Wettbewerb (UWG), was gegen Art. 4 der EU-Richtlinie 2005/29/EG über unlautere Geschäftspraktiken verstoßen würde.“ Darüber hinaus sehen die Gutachter die Opt-In-Regelung als verfassungswidrig an, wenn eine Abwägung der betroffenen Grundrechte vorgenommen wird. Der BVDA und weitere betroffene Verbände engagieren sich unter dem Dach des Zentralverbandes der deutschen Werbewirtschaft (ZAW) schon lange politisch, um die Einführung des Opt-In-Systems zu verhindern. Die Ergebnisse des Gutachtens fließen daher nun in die politische Arbeit der Verbände ein – so wurde die Vorabversion des Rechtsgutachtens bereits dem Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) vorgelegt.

Der BVDA und auch MEDIA Central appellieren: Auch das Engagement der Verlage ist jetzt so wichtig wie noch nie. Die Sensibilisierung von ZustellerInnen, bestehende Opt-Out-Aufkleber zu beachten, ist elementar, um zu zeigen, dass das altbewährte System nach wie vor funktioniert.