1. Geltung
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen legen wir allen mündlich, telefonisch oder schriftlich erteilten Aufträgen zugrunde. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers, die wir nicht ausdrücklich anerkennen, sind für uns unverbindlich, auch wenn wir diesen nicht ausdrücklich widersprechen. Für Aufträge auf graphischem Gebiet oder für Druckaufträge gelten zusätzlich die allgemeinen Bedingungen des graphischen Gewerbes und der Druckindustrie. Unsere AGB gelten auch für die Zukunft als vereinbart, selbst wenn wir uns nicht ausdrücklich berufen.
2. Angebote
Unsere Angebote sind stets freibleibend. Unsere Preis- und Leistungsangebote sind nur verbindlich, wenn sich die vom Auftraggeber erklärten Daten als zutreffend erweisen.
3. Aufträge
Aufträge kommen ausnahmslos erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung zustande. Nebenabsprachen und Auftragsänderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit
ebenfalls unserer schriftlichen Bestätigung. Mündliche Nebenabsprachen sind unwirksam. Widersprüche gegen Auftragsbestätigungen sind nur beachtlich, wenn sie uns innerhalb von 3 Tagen nach Zugang der Auftragsbestätigung vorliegen. Verträge über regelmäßig wiederkehrende Leistungen können nur mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende gekündigt werden.
4. Rücktritt
Der Auftraggeber hat das Recht, bis zu einem Monat vor dem vereinbarten Zustellungstermin vom Vertrag zurückzutreten. Macht der Auftraggeber von diesem Recht Gebrauch, so hat er an uns 30% des Auftragswertes ohne weiteren Nachweis als Ausfallentschädigung zu zahlen.
5. Materialanlieferung
Das Material ist spesen-, fracht-, rollgeld- und lagerfrei rechtzeitig an die vereinbarten Materialstützpunkte zu liefern. Es muss spätestens 3 Werktage vor Verteilbeginn in dem jeweils vereinbarten Lager zur Verfügung stehen. Die Werbemittel sind gebündelt oder in Kartons bis max. 20 kg auf Paletten mit Angabe der Inhaltsmengen der einzelnen Verpackungseinheiten anzuliefern. Kommt der Auftraggeber den oben stehenden Obliegenheiten nicht nach, so stehen uns die Rechte aus Ziffer 7 zu. Die vereinbarte Materialliefermenge enthält stets eine Dispositionsreserve zum Ausgleich bei Materialfehlern und neu hinzu gekommenen Haushalten. Reicht das angelieferte Material nicht aus, so liegt es in unserem Ermessen, die vorhandende Stückzahl in einem vereinbarten Gebiet zu plazieren.
6. Restmaterial
Wenn der Auftraggeber bei einer Auftragserteilung nicht ausdrücklich darauf hinweist, dass er etwaiges überschüssiges Material
(inkl. erhöhter Druckauflage) auf seine Kosten zurücknehmen
möchte, dürfen wir nach Abschluss der Zustellaktion das
Restmaterial vernichten.
7. Lieferverzögerung
Falls durch nicht rechtzeitig angeliefertes Werbegut oder durch vom Auftraggeber zu vertretende Gründe zu Beginn des Auftrages insgesamt oder teilweise verzögert wird, verschieben sich bereits bestätigte Verteil- und Liefertermine entsprechend unserer Kapazität. Außerdem sind wir berechtigt, dem Auftraggeber die dadurch entstandenen Aufwendungen, Löhne für Verteil- und Kontrollpersonal, Spesen und Fahrzeugkosten in Rechnung zu stellen. Wird das Werbegut nicht wenigstens drei Arbeitstage - besondere Absprachen vorbehalten - vor Beginn der Verteilung angeliefert, entfällt eine Haftung für termingerechte Ausführung.
8. Verantwortlichkeit des Auftraggebers
Der Auftraggeber verantwortet immer Art, Inhalt und Text seiner Werbeprojekte. Wird eine Werbemaßnahme aufgrund behördlicher/gerichtlicher Anordnung gestoppt oder untersagt, haftet der Auftraggeber für alle daraus entstandenen Schäden. In solchen Fällen behalten wir uns außerdem das jederzeitige Rücktrittsrecht vor. Auch für Werbemittel und -maßnahmen, die wir im Auftrag unseres Auftraggebers konzipieren, fertigen oder vermitteln, ist dieser für die rechtliche Zulässigkeit in jeder Hinsicht allein verantwortlich. Der Auftraggeber hat uns von etwaigen Schadensansprüchen freizustellen. Der Auftraggeber übernimmt unabhängig von seinem Verschulden jegliche Haftung für alle Schäden, die durch ein Zustellgut bei uns oder Dritten angerichtet werden. Dieses gilt insbesondere für die Qualität einer Warenprobe.
9. Haftung für Werbegut
Werbegut, das wir vom Auftraggeber übernommen haben, bewahren wir auf Gefahr des Auftraggebers mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes auf. Wir haften nur für die laut Lieferschein empfangene Paletten-, Paket- oder Kartonzahl, nicht jedoch für die Richtigkeit der Stückzahlen innerhalb der Verpackungseinheiten. Für in Verlust geratenes Werbegut haften wir nur, wenn wir den Verlust aufgrund Vorsatzes oder grober Fahrlässigeit zu vertreten haben. Bei erforderlicher Zwischenlagerung außerhalb unserer Geschäftsräume haften wir nur im Umfang oder möglicher Inanspruchnahme des Lagerhalters.
10. Kontrolle/Reklamationen
Wir kontrollieren die Ordnungsmäßigkeit der Zustellung durch eigene und unabhängige Kontrolleure.
Reklamationen müssen innerhalb 3 Tagen nach Erbringung unserer Leistung schriftlich bei uns vorliegen. Später eingegangene Reklamationen können mangels ausreichender Kontrollmöglichkeiten nicht mehr anerkannt werden. Etwaige Reklamationen über nicht vertragsgerechte Auftragsdurchführung müssen uns unverzüglich nach ihrem Entstehen bekanntgegeben werden. Sie müssen zur Prüfung Tag, Ort, Straße und Hausnummer, Namen des oder der Reklamanten und genaue Umstände, die den Anlass zur Reklamation bilden, enthalten. Leitet der Auftraggeber aus seiner Reklamation Schadensersatzansprüche ab, so ist er zu gemeinsamer Überprüfung der Angelegenheit durch seine Beauftragten zusammen mit unserem Beauftragten immer dann verpflichtet, wenn wir dieses verlangen.
Stellt sich eine vom Auftraggeber veranlasste zusätzliche Überprüfung der Verteilleistung als unbegründet heraus, können die hierfür entstandenen Kosten dem Auftraggeber in Rechnung gestellt werden.
11. Gewährleistung
Wir haften nicht für den Werbeerfolg.
Wir sind bemüht, möglichst alle vereinbarten Haushalte zu erreichen. Der Auftraggeber hat jedoch keinen Anspruch auf vollständige Abdeckung des vereinbarten Zustellgebietes oder der vereinbarten Zielgruppe. Bei nicht erreichbaren Haushalten gilt der Zustellversuch als erbrachte Leistung. Ein Anspruch auf Minderung des Auftraggebers ist ausgeschlossen. Werden in dem vereinbarten Zustellgebiet oder bei der vereinbarten Zielgruppe mehr als 10% der Haushalte nicht beliefert, hat der Auftraggeber Anspruch auf Nachverteilung, ist dies nicht möglich und trifft uns ein Verschulden, so steht dem Auftraggeber das Recht auf gleichprozentigen Rechnungsabzug für das jeweilige Zustellgebiet zu. Ein Anspruch auf generellen Rechnungsabzug ist ausgeschlossen.
Ein Anspruch auf Schadensersatz, insbesondere auf Erstattung von indirekten und Folgeschäden, ist nur im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gegeben.
Berechtigte Schadensersatzforderungen werden äußerst bis zur Hälfte unseres Rechnungsbetrages anerkannt. Das Recht zur Aufrechnung oder Rückbehaltung steht dem Auftraggeber nur bei Vorliegen unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Gegenforderungen zu.
Bei Schäden infolge von Streik oder höherer Gewalt ist jegliche Haftung und Gewährleistung ausgeschlossen.
12. Preise/Zahlungsbedingungen
Unsere Zustellleistung ist mit dem Einwurf in den Briefkasten des Haushaltes erbracht. Bei Lieferung per Spedition, Bahn, Post o. ä. gilt unsere Leistung mit der Übergabe an das Transportunternehmen als erbracht.
Unsere Rechnungen sind rein netto sofort nach Erhalt ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig. Für Teilleistungen, wie z. B. Gestaltung, Druck sowie für die Zustellung von geschlossenen Teilmengen bei größeren Aufträgen, sind wir berechtigt, eine der erbrachten Leistung entsprechende Teilrechnung zu stellen oder eine á-Konto-Zahlung zu beanspruchen. Bei Erstaufträgen oder solchen mit größeren Vorkosten bzw. Risiken werden angemessene Vorauszahlungen angefordert, die rechtzeitig vor Arbeitsbeginn bei uns eingegangen sein müssen.
Zu den in Angeboten und Auftragsbestätigungen genannten Preisen kommt stets die gesetzliche Mehrwertsteuer hinzu. Bei Zahlungsverzug können wir die weitere Ausführung eines laufenden Auftrages bis zum Eingang der Zahlung unterbrechen und für den Restauftrag eine Vorauszahlung verlangen. Außerdem sind wir bei Zahlungsverzug berechtigt, ohne weiteren Nachweis Verzugszinsen in Höhe von 6% über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen.
13. Urheberrecht
An allen werblichen Leistungen (Konzeptionen, Texte, Skizzen, Entwürfe, Originale, Filme usw.) behalten wir uns das Urheberrecht vor. Der Auftraggeber darf diese Leistungen nur durch uns verwenden. Für jede anderweitige Nutzung ist unsere Zustimmung einzuholen.
14. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Mönchengladbach Stand: 01.06.2006


